Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

20. Dezember 2022
Belgien

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK (SEV Nr. 214) wird für Belgien am 1.3.2023 in Kraft treten; Deutschland ist noch nicht Vertragsstaat.

27. Oktober 2022
Belgien, Deutschland, Schweiz

CIEC-Übereinkommen Nr. 34

Das Straßburger CIEC-Übereinkommen Nr. 34 vom 14.3.2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ist am 1.7.2022 zwischen Belgien, Deutschland und der Schweiz in Kraft getreten.

21. Oktober 2020
Belgien

Haager Übereinkommen über Erwachsenenschutz

Das Haager Übereinkommen vom 13.1.2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen wird für Belgien am 1.1.2021 in Kraft treten, soweit die Vertragsstaaten nicht gemäß Art. 54 Abs. 3 ErwSÜ binnen

15. Dezember 2016
Somalia

Einsprüche gegen Vorbehalte zur KRK

Eine Reihe von Staaten hat gegen die Vorbehalte Somalias vom 1.10.2015 (vgl. BGBl. 2015 II S. 1600) zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes (betreffend die Art. 14

26. April 2016
Niederlande, Somalia

KRK

Die Niederlande haben gegen die Vorbehalte  Somalias vom 1.10.2015 zu Art. 14, 20 und 21 des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 Einspruch eingelegt.

25. Februar 2016
Somalia, Deutschland

KRK

Deutschland hat gegen die Vorbehalte Somalias vom 1.10.2015 zu den Artikeln 14, 20 und 21 des New Yorker UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 20.11.1989 Einspruch eingelegt.

26. Januar 2016
Somalia

KRK

Das UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für Somalia am 31.10.2015 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2015 II 1600; Vorbehalte siehe

15. Dezember 2015
Andorra, Belgien, Dänemark, Irland, Monaco, Mongolei

Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.