Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Juli 2017
Kroatien, Schweiz

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für zwei Staaten in Kraft getreten.

28. Juni 2017
Kirgisistan, Ghana

HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoption ist für Kirgisistan am 1.11.2016 und für Ghana am 1.1.2017 in Kraft

25. April 2017
EU, Schweiz, Norwegen, Island

LugÜ II

Der Wortlaut der Anhänge I-IV (u.a. Änderung von innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften i.S. von Art. 3, 4 LugÜ II, Art. 39 LugÜ II betreffend zuständige Behörden oder Gerichte, Art. 43, 44 LugÜ

29. November 2016
Kirgisistan

Bekämpfung von Kinderehen

Nach einer amtlichen Presseinformation vom 18.11.2016 auf der Website des kirgisischen Präsidenten hat dieser das Gesetz über Änderungen einiger Gesetzgebungsakte der Kirgisischen Republik (Familiengesetzbuch der Kirgisischen Republik, Strafgesetzbuch der Kirgisischen

26. August 2016
Kirgisistan

Haager Adoptionsübereinkommen

Am 25.7.2016 hat Kirgisistan seine Beitrittsurkunde zum Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption eingereicht.

28. Juni 2016
Schweiz

Bürgerrechtsgesetz tritt 2018 in Kraft

Nach einem Beschluss des Bundesrats vom 17.6.2016 tritt in der Schweiz am 1.1.2018 das 2014 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz in Kraft, dessen Zielrichtung es ist, nur gut integrierten Ausländern die Einbürgerung zu

16. Dezember 2014
Schweiz

Urteil zur Namensänderung von Scheidungskindern

Das Schweizerische Bundesgericht hat am 23.10.2014 entschieden, dass der Wunsch eines Scheidungskindes, den Nachnamen seiner Mutter zu tragen, ein achtenswerter Grund für eine Namensänderung i.S. Art. 30 ZGB sein kann.