Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

29. November 2017
Kosovo

Apostille-Übereinkommen

Deutschland hat am 26.9.2017 seinen Einspruch gegen den Beitritt Kosovos zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation (BGBl. 2016 II 1008) erneuert und eine

29. November 2016
Ukraine

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Ukraine nach Maßgabe einer Erklärung am 2.12.2016 in Kraft treten.
Quelle

27. September 2016
Kosovo, Marokko

Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) tritt im Verhältnis Deutschlands zum Kosovo und zu Marokko nicht in Kraft, da Deutschland jeweils einen

26. Januar 2016
Ukraine

Haager Übereinkommen

Die Ukraine hat am 16.10.2015 gegenüber der Regierung der Niederlande als Verwahrer Erklärungen zur Anwendbarkeit von mehreren Haager Übereinkommen in bestimmten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.

26. Mai 2014
Russische Föderation, Ukraine

Adoptionsrecht auf der Krim

Im Zuge der Erstreckung der russischen Rechtsordnung auf die Krim wird dort nun auch russisches Adoptionsrecht angewendet.

25. April 2014
Russische Föderation, Ukraine

Staatsangehörigkeitsverhältnisse auf der Krim

Aufgrund von Art. 4 des Integrationsgesetzes zur Krim vom 21.3.2014 werden alle ukrainischen Bürger und Staatenlosen mit Wohnsitz auf der Krim grundsätzlich mit Wirkung vom 18.3.2014 (dem Tag der Eingliederung der Krim