Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Juli 2018
Veranstaltung im September

Deutsch-chinesische Richtertagung

Vom 3.9. bis 7.9.2018 veranstaltet die Deutsche Richterakademie in Kooperation mit der Nationalen Richterakademie des Obersten Volksgerichts der VR China und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Trier

27. Februar 2018
Schweiz

Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten

Am 1.1.2018 sind in der Schweiz das am 20.6.2014 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Bürgerrechtsverordnung vom 17.6.2016 in Kraft getreten.

26. Januar 2018
Übersetzung

Apostille-Handbuch

Es wurden verschiedene Übersetzungen des Apostille-Handbuchs (betreffend die praktische Durchführung des Apostille-Übereinkommens) veröffentlicht; darunter findet sich auch eine deutsche.

26. Juli 2017
Kroatien, Schweiz

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für zwei Staaten in Kraft getreten.

25. April 2017
EU, Schweiz, Norwegen, Island

LugÜ II

Der Wortlaut der Anhänge I-IV (u.a. Änderung von innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften i.S. von Art. 3, 4 LugÜ II, Art. 39 LugÜ II betreffend zuständige Behörden oder Gerichte, Art. 43, 44 LugÜ

28. Juni 2016
Schweiz

Bürgerrechtsgesetz tritt 2018 in Kraft

Nach einem Beschluss des Bundesrats vom 17.6.2016 tritt in der Schweiz am 1.1.2018 das 2014 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz in Kraft, dessen Zielrichtung es ist, nur gut integrierten Ausländern die Einbürgerung zu

16. Dezember 2014
Schweiz

Urteil zur Namensänderung von Scheidungskindern

Das Schweizerische Bundesgericht hat am 23.10.2014 entschieden, dass der Wunsch eines Scheidungskindes, den Nachnamen seiner Mutter zu tragen, ein achtenswerter Grund für eine Namensänderung i.S. Art. 30 ZGB sein kann.