Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Juli 2017
Kroatien, Schweiz

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für zwei Staaten in Kraft getreten.

28. Juni 2017
Liechtenstein, Panama

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für zwei Staaten in Kraft getreten.

25. April 2017
EU, Schweiz, Norwegen, Island

LugÜ II

Der Wortlaut der Anhänge I-IV (u.a. Änderung von innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften i.S. von Art. 3, 4 LugÜ II, Art. 39 LugÜ II betreffend zuständige Behörden oder Gerichte, Art. 43, 44 LugÜ

28. Juni 2016
Schweiz

Bürgerrechtsgesetz tritt 2018 in Kraft

Nach einem Beschluss des Bundesrats vom 17.6.2016 tritt in der Schweiz am 1.1.2018 das 2014 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz in Kraft, dessen Zielrichtung es ist, nur gut integrierten Ausländern die Einbürgerung zu

25. September 2015
Vereinigtes Königreich, Liechtenstein

Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Kindern

Das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch tritt für das Vereinigte Königreich am 1.12.2015 und für Liechtenstein am 1.2.2016 in Kraft.

14. Januar 2015
Liechtenstein

Änderungen im Namensrecht

In Liechtenstein sind mit Wirkung zum 1.1.2015 namensrechtliche Vorschriften im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und im Ehegesetz geändert worden.

16. Dezember 2014
Schweiz

Urteil zur Namensänderung von Scheidungskindern

Das Schweizerische Bundesgericht hat am 23.10.2014 entschieden, dass der Wunsch eines Scheidungskindes, den Nachnamen seiner Mutter zu tragen, ein achtenswerter Grund für eine Namensänderung i.S. Art. 30 ZGB sein kann.