Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

30. Januar 2023
Bundesgesetzblatt

Umstellung bei Gesetzblattangaben

Seit dem 1.1.2023 erscheint das Bundesgesetzblatt nicht mehr auf Papier, sondern nur noch online. Das bedingt auch eine Änderung bei den hierauf bezogenen Fundstellenangaben im Werk »Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht«

20. Dezember 2022
Russische Föderation

Einschränkung des Zugangs zur Leihmutterschaft

Das Föderale Gesetz № 538-ФЗ über die Änderung einiger Gesetze der Russischen Föderation, das am 19.12.2022 durch Präsident Putin unterzeichnet wurde, ändert u. a. Art. 51 des Familiengesetzbuchs vom 29.12.1995.

27. Oktober 2022
Belgien, Deutschland, Schweiz

CIEC-Übereinkommen Nr. 34

Das Straßburger CIEC-Übereinkommen Nr. 34 vom 14.3.2014 über die Ausstellung mehrsprachiger, codierter Auszüge und Bescheinigungen aus Personenstandsregistern ist am 1.7.2022 zwischen Belgien, Deutschland und der Schweiz in Kraft getreten.

27. Oktober 2022
Doppelte Auszeichnung

Zwei Dissertationspreise für Bergmann-Autor

Dominik Krell, Ko-Autor des Bergmann-Länderberichts Syrien, ist am 13.9.2022 für seine Dissertation „Islamic Law in Saudi Arabia: Concepts, Practices and Developments“ mit dem Dissertationspreis der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Vorderer Orient

28. September 2022
Deutschland, Georgien

Deutsch-sowjetischer Konsularvertrag

Der deutsch-sowjetische Konsularvertrag vom 25.4.1958 (BGBl. 1959 II 232) ist nach einvernehmlicher Beendigung im Verhältnis zwischen Deutschland und Georgien am 25.5.2022 außer Kraft getreten.

28. August 2022
Deutschland, Bolivien, Jamaika

HKÜ

Das Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird nach seinem Art. 38 Abs. 5 im Verhältnis von Deutschland zu Bolivien und Jamaika am 1.10.2022 in Kraft

27. Juli 2022
Russische Föderation/Ukraine

Staatsangehörigkeitserwerb für Ukrainer erleichtert

Mit Präsidentenerlass Nr. 440 vom 11.7.2022 hat der russische Präsident Putin allen Staatsangehörigen der Ukraine sowie Staatenlosen mit Wohnsitz in der Ukraine den Erwerb der russischen Staatsangehörigkeit im erleichterten Verfahren