Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. Mai 2020
Republik Moldau, China (Macau), Israel, Dominikanische Republik, Bolivien, Frankreich, Costa Rica

Apostille-Übereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.

25. März 2020
Philippinen

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für die Philippinen am 1.10.2020 in Kraft treten, wenn keiner der

26. April 2019
Bolivien

Beschleunigung von Adoptionsverfahren

Das am 12.4.2019 verkündete Gesetz Nr. 1168 zur Verfahrensabkürzung zwecks Garantie der Wiederherstellung des Menschenrechts der Mädchen, Jungen und Jugendlichen auf eine Familie ändert das Kinder- und Jugendgesetzbuch (Gesetz Nr

27. März 2019
Guyana, Philippinen

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation tritt für Guyana am 18.4.2019 in Kraft.

29. Oktober 2018
Bolivien

Änderung des Migrationsgesetzes

Das Gesetz Nr. 1067 vom 28.5.2018 (Amtsblatt Nr. 1069 vom 5.6.2018) hat das Migrationsgesetz (Gesetz Nr. 370 vom 8.5.2013) geändert.

26. September 2018
Philippinen

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für die Philippinen am 14.5.2019 in Kraft treten; im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur, wenn

25. Mai 2018
Philippinen

Auslandsscheidung anerkannt

Der Oberste Gerichtshof der Philippinen hat am 24.4.2018 ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, nach dem die im Ausland erfolgte Scheidung einer philippinischen Staatsangehörigen von einem Japaner anzuerkennen ist, obwohl die