Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

23. April 2026
Brasilien

Gesetz zur Sorge für Haustiere nach Scheidung

Das brasilianische Gesetz Nr. 15 392 vom 16.4.2026 bringt Regelungen zum »Sorgerecht« für Haustiere nach einer Scheidung oder der Auflösung einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.

26. November 2024
Paraguay

HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Paraguay am 1.2.2025 in Kraft treten.

26. November 2024
Paraguay

HUP

Das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wird für Paraguay am 1.2.2025 in Kraft treten.

22. März 2024
Paraguay

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt am 13.4.2024 für Paraguay nach Annahme des Beitritts nach Maßgabe von Vorbehalten und Erklärungen auch

28. Februar 2024
Brasilien

Güterstand Über-70-Jähriger

Das Oberste Bundesgericht (STF) hat am 1.2.2024 eine Entscheidung zum Güterstand von Personen gefällt, die mit über 70 Jahren eine Ehe schließen. 

28. Juni 2023
Paraguay

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Paraguay am 1.1.2024 in Kraft treten.

28. Juni 2023
Paraguay

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Paraguay am 22.8.2023 in Kraft treten.

30. Januar 2023
Paraguay

Gesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht

Der paraguayische Staatspräsident hat das Gesetz Nr. 7052 von 12.1.2023 verkündet. Dieses enthält Ausführungsvorschriften zu den die Staatsangehörigkeit regelnden Bestimmungen der Verfassung, namentlich Art. 146, 147 und 149 Verf., und