Am 8.8.2024 hat das Parlament von Costa Rica in zweiter und finaler Lesung einen Entwurf für ein Änderungsgesetz zum Staatsangehörigkeitsrecht (expediente 23 800) verabschiedet.
Am 1.7.2024 hat das finnische Parlament ein Änderungsgesetz verabschiedet, das die Aufenthaltserfordernisse für den Erwerb der Staatsangehörigkeit verschärft und am 1.10.2024 in Kraft treten soll.
Das UN-Übk. v. 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird nach seinem Art. 39 Abs. 2 für São Tomé und Príncipe am 14.4.2024 in Kraft treten.
Die spanische Regierung hat am 19.2.2024 angekündigt, dass die Frist für die Beantragung der Staatsangehörigkeit nach dem sogenannten Enkelgesetz um ein Jahr verlängert wird.
Am Dienstag, dem 5.3.2024 wurde im portugiesischen Amtsblatt ein Änderungsgesetz zum Staatsangehörigkeitsgesetz veröffentlicht, das am 1.4.2024 in Kraft tritt.
Das Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird nach seinem Artikel 18 Abs. 2 für São Tomé und Príncipe am 14. 4. 2024 in Kraft treten.
Das Decreto Supremo Nr. 004-2023-IN bringt Änderungen zu den Reglements zum Migrations- und zum Staatsangehörigkeitsgesetz, die u. a. die Umsetzung aus internationalen Abkommen herrührender Verpflichtungen betreffen.
Am 21.12.2023 hat die Nationalversammlung eine Änderung von Art. 156 des Migrations- und Ausländergesetzes beschlossen, mit der die Vorschrift um eine Ziffer 5 ergänzt wird.
Am 18.1.2024 wurde in der Nationalversammlung zum zweiten Mal eine Verfassungsreform beschlossen, die Art. 21 der Verfassung so ergänzt, dass „Vaterlandsverrätern“ die nicaraguanische Staatsangehörigkeit entzogen werden kann.