Staatsangehörigkeit

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Verfassungsbestimmung zum Staatsangehörigkeitsrecht geändert

Mit Verfassungsänderung (Emenda Constitucional) Nr. 131 vom 3.10.2023 wurde Art. 12 II § 4 der Verfassung dahingehend modifiziert, dass mit dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nun nicht mehr der Verlust der brasilianischen Staatsangehörigkeit eintritt.

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Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen

Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist für Togo gemäß seinem Art. 39 Abs. 2 am 12.10.2021 in Kraft getreten und tritt für die Republik Kongo gemäß Art. 39 Abs. 2 am 8.1.2024 in Kraft.

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Neues Staatsangehörigkeitsgesetz

Am 25.9.2023 ist das Gesetz 2332 (veröffentlicht im Diario Oficial Nr. 52529 vom 25.9.2023) über den Erwerb, Verlust und Wiedererwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit in Kraft getreten.

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