Mit Verfassungsänderung (Emenda Constitucional) Nr. 131 vom 3.10.2023 wurde Art. 12 II § 4 der Verfassung dahingehend modifiziert, dass mit dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit nun nicht mehr der Verlust der brasilianischen Staatsangehörigkeit eintritt.
Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit wird gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 für die Republik Kongo am 8.1.2024 in Kraft treten.
Das UN-Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist für Togo gemäß seinem Art. 39 Abs. 2 am 12.10.2021 in Kraft getreten und tritt für die Republik Kongo gemäß Art. 39 Abs. 2 am 8.1.2024 in Kraft.
Am 25.9.2023 ist das Gesetz 2332 (veröffentlicht im Diario Oficial Nr. 52529 vom 25.9.2023) über den Erwerb, Verlust und Wiedererwerb der kolumbianischen Staatsangehörigkeit in Kraft getreten.
Der Supreme Court of Appeal hat mit einem Urteil vom 13.6.2023 entschieden, dass Sec. 6(1)(a) Citizenship Act 88 von 1995 mit der Verfassung unvereinbar und ab seiner Verkündung am 6.10.1995 ungültig ist.
Am 31.5.2023 hat der Staatspräsident von Nepal, Ramchandra Paudel, die Nepal Citizenship (First Amendment) Bill, 2079, ausgefertigt, nachdem seine Amtsvorgängerin Bidya Devi Bhandari dies zweimal verweigert hatte.