IEK Aktuell

Das Fachportal »IEK Aktuell« (ehemals »Bergmann Aktuell«) enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht und umfasst ein breites Themenspektrum von den Auswirkungen des Brexit auf das Familienrecht über Änderungen in Personalstatutsgesetzen arabischer Länder bis hin zum Ehe- und Kindschaftsrecht mexikanischer Bundesstaaten.

25. Mai 2023
Seminar im Juli

Veranstaltung zur Brautgabe

Das Institut für Familienrecht des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. bietet am 27.7.2023 als Teil eines in Travemünde stattfindenden Events eine Doppelveranstaltung zum Thema »Islamische Brautgabe und Brautschmuck in der Rechtsprechung

29. März 2023
Deutschland, Ukraine

Kampfhandlungen in der Ukraine begründen Härtefall

Das OLG Stuttgart hat mit Beschluss vom 13.10.2022 (17 UF 186/22) entschieden, dass der Rückführung eines von einem Elternteil nach Deutschland entführten minderjährigen Kindes in die Ukraine nach den Bestimmungen

27. Februar 2023
Deutschland, Philippinen, Tunesien

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird mit der Annahme des Beitritts nach Art. 38 Abs. 5 HKÜ im Verhältnis zu Deutschland für die Philippinen

30. Januar 2023
Botsuana

Haager Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption tritt für Botsuana im Verhältnis zu Deutschland am 1.3.2023 in Kraft.

30. Januar 2023
Veranstaltung am 23.2.2023

Vortrag »Is Child Marriage an Islamic Practice?«

Am 23.2.2023 um 16 Uhr hält Hoko Horii (Universität Leiden) im Rahmen der Reihe »Afternoon Talks on Islamic Law« des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht einen Vortrag zum Thema

29. November 2022
Botsuana

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Botsuana am 1.2.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland jedoch erst nach Annahme des Beitritts gemäß


 

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