Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. Mai 2026
Polen

Verordnung zur Umschreibung im Ausland geschlossener Ehen

Am 22.5.2026 ist im polnischen Gesetzblatt (Dziennik Ustaw vom 22.5.2026, Poz. 667) eine Verordnung des Digitalministeriums zur Umschreibung im Ausland geschlossener Ehen veröffentlicht worden, die drei Monate nach ihrer Veröffentlichung

25. Februar 2026
Niederlande, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Königreich der Niederlande hat m.W.v. 28.1.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt

29. März 2023
Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Senegal 23.3.2023 in Kraft getreten, nach Einspruch Deutschlands gemäß Art. 12 Ab.s 2 HApostilleÜ jedoch

26. Juli 2022
Pakistan, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

26. Februar 2020
Polen

Gleichgeschlechtliche Elternschaft und ordre public

Anfang Dezember 2019 hat der Oberste Verwaltungsgerichtshof Polens (Naczelny Sąd Administracyjny) entschieden (Urteil II OPS 1/19), dass eine ausländische Geburtsurkunde, die zwei Frauen als Eltern des Kindes ausweist, wegen Verstoßes

30. Oktober 2019
Polen

Gesetz über öffentliche Urkunden

Wesentliche Vorschriften des Gesetzes vom 22.11.2018 über öffentliche Urkunden (Ustawa o dokumentach publicznych, Dz.U. 2019 poz. 53) sind am 12.7.2019 in Kraft getreten.

25. März 2013
Estland, Griechenland, Lettland, Monaco, Polen

Europäisches Übereinkommen über Verfahren vor dem EGMR

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für Estland am 1.3.2012, Griechenland am 1.4.2005, Lettland am 1.9.2006, Monaco am