Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

16. Dezember 2020
Costa Rica

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird

26. Juni 2020
Senegal, Cabo Verde, Türkei, Mexiko

HAdoptÜ

Zum Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption erfolgten im Juni 2020 von zahlreichen Staaten aktuelle Angaben betreffend Behördenzuständigkeiten.

27. Mai 2020
Republik Moldau, China (Macau), Israel, Dominikanische Republik, Bolivien, Frankreich, Costa Rica

Apostille-Übereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.

27. Februar 2018
Türkei

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Türkei nach Maßgabe einer Erklärung am 26.3.2018 in Kraft treten.
Quelle

26. Januar 2018
Griechenland, Türkei

KSÜ

Griechenland hat am 2.10.2017 gegen die Erklärung der Türkei vom 7.10.2016 (BGBl. 2016 II 1263) betreffend Zypern zum KSÜ Widerspruch eingelegt.

28. Juni 2017
Costa Rica

HBÜ

Das Haager Übereinkommen v 18.3.1970 über die Beweisaufnahme ist für Costa Rica am 8.5.2017 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2017 II 556

29. November 2016
Dänemark/Grönland, Serbien, Türkei

Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von