Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. April 2017
Paraguay

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist am 20.4.2017 für Paraguay in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2017 II 316

29. November 2016
Ukraine

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Ukraine nach Maßgabe einer Erklärung am 2.12.2016 in Kraft treten.
Quelle

26. Januar 2016
Ukraine

Haager Übereinkommen

Die Ukraine hat am 16.10.2015 gegenüber der Regierung der Niederlande als Verwahrer Erklärungen zur Anwendbarkeit von mehreren Haager Übereinkommen in bestimmten Teilen ihres Staatsgebiets abgegeben.

23. Februar 2015
Burundi, Paraguay, Deutschland

Übereinkommen über Befreiung von der Legalisation

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, völkerrechtlich in Kraft für Paraguay am 30.8.2014 und für Burundi am 13.2.2015, hat im Verhältnis dieser Staaten

25. Juli 2014
Gambia, Belgien, Georgien, Paraguay

Übereinkommen über Staatenlosigkeit

Gambia ist im Rahmen einer Zeremonie in Genf am 1.7.2014 dem Übereinkommen vom 28.9.1954 über die Rechtsstellung von Staatenlosen und dem Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit beigetreten.

26. Mai 2014
Russische Föderation, Ukraine

Adoptionsrecht auf der Krim

Im Zuge der Erstreckung der russischen Rechtsordnung auf die Krim wird dort nun auch russisches Adoptionsrecht angewendet.

25. April 2014
Russische Föderation, Ukraine

Staatsangehörigkeitsverhältnisse auf der Krim

Aufgrund von Art. 4 des Integrationsgesetzes zur Krim vom 21.3.2014 werden alle ukrainischen Bürger und Staatenlosen mit Wohnsitz auf der Krim grundsätzlich mit Wirkung vom 18.3.2014 (dem Tag der Eingliederung der Krim