Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. Februar 2023
Deutschland, Philippinen, Tunesien

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird mit der Annahme des Beitritts nach Art. 38 Abs. 5 HKÜ im Verhältnis zu Deutschland für die Philippinen

30. Januar 2023
Italien

Keine Überschreibung einer Kindschaft aufgrund Leihmutterschaft

Die Vereinigten Zivilsenate (Sezioni Unite Civili) des italienischen Kassationshofs haben mit einem am 30.12.2022 veröffentlichten Urteil (Sentenza n. 38162) die automatische Überschreibung einer kanadischen Geburtsurkunde ins italienische Zivilregister abgelehnt, die

30. Januar 2023
Peru

Gesetzentwurf zu gleichgeschlechtlicher Ehe gescheitert

Anfang Januar 2023 hat der Ausschuss für Justiz und Menschenrechte des peruanischen Parlaments (Congreso) beschlossen, dass ein Gesetzentwurf zur Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen (iniciativa legislativa 525/2021-CR) nicht weiterverfolgt wird.

30. Januar 2023
Botsuana

Haager Adoptionsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption tritt für Botsuana im Verhältnis zu Deutschland am 1.3.2023 in Kraft.

30. Januar 2023
Veranstaltung am 23.2.2023

Vortrag »Is Child Marriage an Islamic Practice?«

Am 23.2.2023 um 16 Uhr hält Hoko Horii (Universität Leiden) im Rahmen der Reihe »Afternoon Talks on Islamic Law« des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht einen Vortrag zum Thema

20. Dezember 2022
Russische Föderation

Einschränkung des Zugangs zur Leihmutterschaft

Das Föderale Gesetz № 538-ФЗ über die Änderung einiger Gesetze der Russischen Föderation, das am 19.12.2022 durch Präsident Putin unterzeichnet wurde, ändert u. a. Art. 51 des Familiengesetzbuchs vom 29.12.1995.