Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

23. April 2026
Haager Konferenz

Haager Konferenz

Bei dem Treffen des Council on General Affairs and Policy (CGAP) vom 3.-6.3. wurde u.a. der Schlussbericht der Arbeitsgruppe betreffend eine Machbarkeitsstudie eines möglichen Übereinkommens zur Anerkennung von Entscheidungen über

23. April 2026
Schweiz

Beweislast in Bezug auf ehelichen Lebensstandard

Die II. zivilrechtliche Abteilung des schweizerischen Bundesgerichts hat in einem Urteil vom 16.2.2026 (5A_844/2024) ausgeführt, dass in einem Unterhaltsstreit die Behauptung und der Nachweis der anspruchsbegründenden Elemente zwar im Grundsatz

27. März 2026
Schweiz

Ermöglichung von Doppelnamen

Nach entsprechenden Schlussabstimmungen in Nationalrat und Ständerat am 20.3.2026 steht fest, dass es in der Schweiz für Eheleute künftig wieder möglich sein wird, einen Doppelnamen als Ehenamen zu wählen.

27. März 2026
Vereinigtes Königreich/England und Wales

Veränderung im Bereich der Familiengerichtsbarkeit

Nach einer erfolgreichen Pilotphase, die 10 von 43 Gerichtszuständigkeitsbereichen betraf, sollen in England und Wales in der Familiengerichtsbarkeit nun flächendeckend sogenannte kinderzentrierte Gerichte (Child Focused Courts) implementiert werden.

27. März 2026
Frankreich

Vergabe von Vornamen mit Tilde

Am 23.1.2026 hat die Directrice des Affaires Civiles et du Sceau auf Wunsch des französischen Justizministers den Generalstaatsanwälten in Rennes und Pau eine Anweisung übermittelt, nach der bezüglich der Eintragung

27. März 2026
Italien

Urteil zu Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Mit einem Urteil vom 12.3.2026 hat der italienische Verfassungsgerichtshof Vorlagefragen des Tribunale di Torino zur Verfassungsmäßigkeit des Dekretgesetzes 36/2025 teilweise für unzulässig und teilweise für unbegründet erklärt.