Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. April 2025
Estland

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll v. 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum UN-Übereinkommen v. 20.11.1989 über die Rechte des Kindes wird für Estland nach Maßgabe einer Erklärung nach Art. 12 Abs. 1 des Fakultativprotokolls

24. Mai 2022
Tschechische Republik

EuAdoptÜ

Die Tschechische Republik hat am 16.11.2020 die Erneuerung ihres bei der Ratifikation des Europäischen Übereinkommens vom 24.4.1967 über die Adoption von Kindern angebrachten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1 betreffend

29. November 2021
Tschechische Republik

Fakultativprotokoll zur Behindertenkonvention

Das Fakultativprotokoll vom 13.12.2006 (Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für die Prüfung von Mitteilungen gemäß Art. 1 Prot.) zum UN-Übereinkommen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist

26. Juni 2019
Estland

Haager Übereinkommen

Estland hat am 30.4.2019 Erklärungen betreffend einige Haager Übereinkommen und deren territoriale Anwendbarkeit in Bezug auf die Autonome Republik Krim und Sewastopol sowie die Erklärungen der Ukraine und der Russischen

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

25. Februar 2016
Mazedonien, Tschechische Republik

Europäisches Übereinkommen über die Adoption von Kindern

Mazedonien hat gegenüber dem Generalsekretär des Europarats die Erneuerung des bei der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde angebrachten und mit Erklärung vom 16.12.2008 erneuerten und veränderten Vorbehalts zu Art. 7 Abs. 1