Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

27. September 2019
Indonesien

Ehefähigkeitsalter für Frauen angehoben

Das indonesische Repräsentantenhaus (Dewan Perwakilan Rakyat) hat einer Änderung des Ehegesetzes von 1974 zugestimmt, mit der das Ehefähigkeitsalter für Frauen von 16 auf 19 Jahre angehoben wird.

26. Juni 2019
Estland

Haager Übereinkommen

Estland hat am 30.4.2019 Erklärungen betreffend einige Haager Übereinkommen und deren territoriale Anwendbarkeit in Bezug auf die Autonome Republik Krim und Sewastopol sowie die Erklärungen der Ukraine und der Russischen

26. Februar 2019
Indonesien

Urteil zum Ehefähigkeitsalter

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 13.12.2018 das in Art. 7 Abs. 1 des Ehegesetzes von 1974 festgelegte Ehefähigkeitsalter von 16 Jahren für Frauen als diskriminierend und verfassungswidrig

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

20. Oktober 2016
Estland

Rom III-VO

Am 12.8.2016 ist der Beschluss (EU) 2016/1366 der Kommission vom 10.8.2016 zur Bestätigung der Teilnahme Estlands an der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung

28. Oktober 2015
Indonesien/Aceh

Verbot homosexueller Handlungen in Kraft getreten

In der indonesischen Provinz Aceh ist am 23.10.2015 ein 2014 verabschiedetes Gesetz in Kraft getreten, das homosexuelle und lesbische Handlungen mit einer Strafe von 100 öffentlich zu verabreichenden Rattanrutenschlägen bedroht.

27. Juli 2015
Indonesien

Eherechtliche Regelungen verfassungsgemäß

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat am 25.6.2015 entschieden, dass das bestehende Mindesteheschließungsalter für Mädchen (16 Jahre, bei Reduzierungsmöglichkeit aufgrund eines Dispenses) rechtmäßig ist.