Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

23. April 2026
Kosovo

Beantragung kosovarischer Personaldokumente

Kosovarische Staatsangehörige, die nicht über kosovarische Personaldokumente verfügen, können solche Dokumente seit dem 26.3.2026 innerhalb einer bis zum 16.6.2026 laufenden Frist aufgrund serbischer Dokumente beantragen. 

16. Dezember 2024
Kirgisistan, Deutschland, Israel, Kosovo

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach dem Rückzug des deutschen Einspruchs gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt von

26. Februar 2019
San Marino

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll v. 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum UN-Übereinkommen v. 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für San Marino am 26.12.2018 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl 2019 II 62

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

29. November 2017
Kosovo

Apostille-Übereinkommen

Deutschland hat am 26.9.2017 seinen Einspruch gegen den Beitritt Kosovos zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation (BGBl. 2016 II 1008) erneuert und eine

27. September 2016
Kosovo, Marokko

Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) tritt im Verhältnis Deutschlands zum Kosovo und zu Marokko nicht in Kraft, da Deutschland jeweils einen

28. Oktober 2015
San Marino

Übereinkommen über das Verfahren vor dem EGMR

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die am Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für San Marino am 1.10.2015 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2015 II