Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. Oktober 2025
Bolivien

Minderjährigenehen verboten

Mit Gesetz Nr. 1639 vom 24.9.2025, das am 25.9.2025 in Kraft getreten ist, wurde das bolivianische Familien- und Familienverfahrensgesetzbuch geändert. 

28. August 2022
Deutschland, Bolivien, Jamaika

HKÜ

Das Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird nach seinem Art. 38 Abs. 5 im Verhältnis von Deutschland zu Bolivien und Jamaika am 1.10.2022 in Kraft

26. August 2021
St. Kitts und Nevis, Niger

HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption ist für St. Kitts und Nevis am 1.2.2021 in Kraft getreten

27. Mai 2021
Bolivien

Änderungen im Adoptionsverfahren

Am 29.4.2021 hat der bolivianische Präsident das Gesetz 1371 verkündet, das Änderungen der Bestimmungen zum Adoptionsverfahren im Kinder- und Jugendgesetzbuch (Gesetz Nr. 548 vom 17.7.2014) vornimmt.

25. November 2020
St. Kitts und Nevis

HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption wird für St. Kitts und Nevis am 1.2.2021 im Verhältnis zu

27. Mai 2020
Republik Moldau, China (Macau), Israel, Dominikanische Republik, Bolivien, Frankreich, Costa Rica

Apostille-Übereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.

24. Mai 2019
St. Kitts und Nevis

Wartezeit für Staatsangehörigkeitserwerb abgeschafft

Nach einem Bericht im St. Kitts-Nevis Observer hat das Regierungskabinett von St. Kitts und Nevis beschlossen, die Praxis zu ändern, nach der für den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund Eheschließung eine dreijährige Wartezeit