Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

01. Juli 2026
Deutschland, Bahrain, Philippinen, Republik Moldau

HBÜ

Das Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme vom 18.3.1970 wird nach seinem Art. 39 Abs. 5 im Verhältnis zu Deutschland in Kraft treten für

23. April 2026
Deutschland/Algerien

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird gemäß seinem Art. 12 Abs. 3 am 7.6.2026 im Verhältnis zu Algerien für die Staaten in Kraft

23. April 2026
Deutschland/Aserbaidschan

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird im Verhältnis Deutschlands zu Aserbaidschan am 16.3.2026 in Kraft treten, nachdem Deutschland seinen Einspruch gegen den

26. November 2025
Veranstaltung im März

Online-Anwaltsseminar zum Familienrecht mit Auslandsbezug

Die SAV Service GmbH, eine Tochtergesellschaft des Saarländischen Anwaltvereins, veranstaltet am 4.3.2026 um 13 Uhr ein Seminar mit dem Titel »Verliebt, Verlobt, Verheiratet – Genervt, Getrennt, Geschieden – alles mit

26. November 2025
Veranstaltung im Dezember

Online-Seminar zu Internationalen Eheverträgen

Am Montag, dem 1.12.2025 um 14 Uhr bietet der Veranstalter JFS Juristische Fachseminare – Institut für angewandtes Recht ein Seminar zum Thema »Internationale Eheverträge und Trennungsvereinbarungen – was geht, was

28. Oktober 2025
Deutschland

HZÜ, HBÜ

Deutschland hat die geänderte Bezeichnung und Anschrift der Zentralen Behörde für Niedersachsen gemäß Art 2 Abs 1 HZÜ mitgeteilt. 

16. Dezember 2024
Kirgisistan, Deutschland, Israel, Kosovo

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach dem Rückzug des deutschen Einspruchs gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt von