Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

16. September 2025
Kolumbien

Ausführungsgesetz zum HKÜ

Am 4.8.2025 ist in Kolumbien Gesetz Nr. 2524 von 2025 zur internationalen Kindesrückführung und zum Besuchsrecht ergangen. 

16. September 2025
Litauen, Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Litauen hat am 27.1.2025 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt von Bangladesch zum 30.3.2025 eingelegt

26. März 2025
Kolumbien

HÜUnt

Das Haager Übereinkommen v. 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Kolumbien am 1.7.2025 in Kraft treten.

30. Januar 2023
Litauen

Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für Litauen am 3.1.2023 in Kraft getreten.

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

16. Dezember 2013
Kolumbien

Haager Zustellungsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen ist nach Art. 28 Abs. 3 am 1.11.2013 für Kolumbien in Kraft

21. Oktober 2013
Kolumbien, Montenegro

Haager Übereinkommen über Beweisaufnahme

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- und Handelssachen gilt für Kolumbien und Montenegro im Verhältnis zu Deutschland seit dem 9.8. 2013
Quelle: BGBl 2013