Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. November 2024
Paraguay

HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Paraguay am 1.2.2025 in Kraft treten.

26. November 2024
Paraguay

HUP

Das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wird für Paraguay am 1.2.2025 in Kraft treten.

27. August 2024
Griechenland

Haager Apostille-Übereinkommen

Griechenland hat am 25.6.2024 seinen Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen zum HApostilleÜ nach dessen Art. 12 Abs. 2 zurückgezogen.

22. März 2024
Paraguay

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen tritt am 13.4.2024 für Paraguay nach Annahme des Beitritts nach Maßgabe von Vorbehalten und Erklärungen auch

28. Juni 2023
Paraguay

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Paraguay am 1.1.2024 in Kraft treten.

28. Juni 2023
Paraguay

HBÜ

Das Haager Übereinkommen vom 18.3.1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Paraguay am 22.8.2023 in Kraft treten.

27. April 2022
Niger, Deutschland, Griechenland, Niederlande

HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 ist, wie bereits gemeldet, für Niger am 1.9.2021 in Kraft getreten

27. April 2022
Deutschland, Paraguay

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach Rückzug des deutschen Einspruchs gem. Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ (vgl. BGBl. 2015 II 151)