Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. Oktober 2025

KSÜ

Das KSÜ wird nach Art. 61 Abs. 2 lit. a für Argentinien am 1.1.2026 nach Maßgabe eines Vorbehalts nach Art. 60 Abs. 1 zu Art. 55 Abs. 1 lit. a

25. April 2024
El Salvador. Dominikanische Republik

HZÜ

Das HZÜ wird für El Salvador und die Dominikanische Republik am 1.10.2024 in Kraft treten, sofern die bisherigen Vertragsstaaten keinen Einspruch binnen sechs Monaten gegen die Beitritte am 21.3.2024 gemäß

25. April 2024
Dominikanische Republik

HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für die Dominikanische Republik am 23.3.2025 in Kraft treten.

27. Mai 2020
Republik Moldau, China (Macau), Israel, Dominikanische Republik, Bolivien, Frankreich, Costa Rica

Apostille-Übereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.

26. August 2015
Argentinien

Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist nach seinem Art. 19 Abs. 2 am 14.7.2015 für Argentinien in Kraft getreten.

23. Februar 2015
Argentinien, Peru

Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit tritt für Argentinien am 11.2.2015 und für Peru am 12.3.2015 in Kraft.
Quelle: BGBl. 2015 II 148; Behörden, Vorbehalte, Erklärungen unter