Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

29. Juli 2026
USA/Oklahoma

Gesetz zum Ehefähigkeitsalter

Am 1.11.2026 tritt in Oklahoma Senate Bill 504 in Kraft. Das Gesetz setzt das Ehefähigkeitsalter ausnahmslos auf 18 Jahre fest.

25. Februar 2026
Niederlande, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Königreich der Niederlande hat m.W.v. 28.1.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt

25. Oktober 2024
Angola, Deutschland, Niederlande

Haager Adoptionsübereinkommen

Deutschland hat am 27.8.2024 und die Niederlande haben am 17.9.2024 Einspruch nach Art. 44 Abs. 3 HAdoptÜ gegen den Beitritt Angolas zum Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von

26. Januar 2024
Niederlande/Curaçao

HKÜ

Die Niederlande haben am 27.11.2023 die Erstreckung des Haager Übereinkommens vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung m. W. v. 1.2.2024 auf Curaçao erklärt.

24. Oktober 2023
Niederlande

Ermöglichung zusammengesetzter Familiennamen

Das Gesetz vom 24. 3. 2023 (Staatsblad 116) ändert Art. 1:5 Burgerlijk Wetboek (BW), der das Namensrecht regelt, zwecks Einführung des fakultativen zusammengesetzten Familiennamens.

20. Dezember 2022
Niederlande/Curaçao

Fakultativprotokoll vom 25.5.2000 zur KRK

Die territoriale Anwendung des Fakultativprotokolls vom 25.5.2000 betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes wurde von den Niederlanden

24. Mai 2022
USA/Oklahoma

Festlegung zu Geschlechtsbezeichnungen

Am 26.4.2022 hat der Gouverneur von Oklahoma Senate Bill 1100 unterzeichnet, die vorsieht, dass in Geburtsurkunden nur die Geschlechtsbezeichnungen „weiblich“ oder „männlich“ aufgenommen werden dürfen.