Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. April 2025
Estland

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll v. 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum UN-Übereinkommen v. 20.11.1989 über die Rechte des Kindes wird für Estland nach Maßgabe einer Erklärung nach Art. 12 Abs. 1 des Fakultativprotokolls

29. März 2022
Ecuador

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für Ecuador am 1.7.2022 in Kraft treten.

26. Juni 2019
Estland

Haager Übereinkommen

Estland hat am 30.4.2019 Erklärungen betreffend einige Haager Übereinkommen und deren territoriale Anwendbarkeit in Bezug auf die Autonome Republik Krim und Sewastopol sowie die Erklärungen der Ukraine und der Russischen

27. November 2018
Ecuador

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für Ecuador am 19.12.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018 II 448

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

26. Oktober 2017
Elfenbeinküse, Ecuador, Paraguay, Luxemburg

Übereinkommen über Staatenlosigkeit

Das UN-Übereinkommen vom 30.8.1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit ist für die Elfenbeinküste am 3.10.2013, für Ecuador am 24.9.2012 und für Paraguay am 6.6.2012 in Kraft getreten; für Luxemburg tritt es

25. März 2013
Estland, Griechenland, Lettland, Monaco, Polen

Europäisches Übereinkommen über Verfahren vor dem EGMR

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für Estland am 1.3.2012, Griechenland am 1.4.2005, Lettland am 1.9.2006, Monaco am