Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

28. August 2022
Deutschland, Bolivien, Jamaika

HKÜ

Das Haager Übereinkommen v. 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird nach seinem Art. 38 Abs. 5 im Verhältnis von Deutschland zu Bolivien und Jamaika am 1.10.2022 in Kraft

16. Dezember 2021
Urteil zu Verhältnis der beiden VOen

Brüssel IIa-VO und Dublin III-VO

In einer Entscheidung vom 2.8.2021 hat der EuGH zum Verhältnis von Brüssel IIa-VO und Dublin III-VO Stellung genommen.

16. Dezember 2021
EU

EU/Art. 21 AEUV

Nach einem Urteil des EuGH vom 14.12.2021 ist ein Mitgliedsstaat verpflichtet, einem minderjährigen Kind mit Unionsstaatsangehörigkeit, dessen Geburtsurkunde, in der zwei Personen desselben Geschlechts als Eltern angegeben sind, vom Aufenthaltsmitgliedstaat

27. Mai 2020
Republik Moldau, China (Macau), Israel, Dominikanische Republik, Bolivien, Frankreich, Costa Rica

Apostille-Übereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.

29. April 2020
Coronabedingte Erklärungen

EMRK

Mehrere Staaten haben infolge der Corona-Krise im März und April 2020 Erklärungen nach Art 15 EMRK zur Abweichung von Verpflichtungen aus der EMRK abgegeben und den Europarat über die Einzelheiten

28. März 2018
Bolivien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostille-Übereinkommen) wird für Bolivien gemäß Art. 12 Abs. 5 am 7.5.2018 in Kraft treten.
Quelle: BGBl. 2018

27. September 2017
Bolivien

Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Bolivien am 7.5.2018 in Kraft treten, hat aber erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gemäß Art. 12