Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

27. Februar 2018
Schweiz

Bürgerrechtsgesetz in Kraft getreten

Am 1.1.2018 sind in der Schweiz das am 20.6.2014 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz und die dazugehörige Bürgerrechtsverordnung vom 17.6.2016 in Kraft getreten.

26. Januar 2018
Übersetzung

Apostille-Handbuch

Es wurden verschiedene Übersetzungen des Apostille-Handbuchs (betreffend die praktische Durchführung des Apostille-Übereinkommens) veröffentlicht; darunter findet sich auch eine deutsche.

26. Juli 2017
Kroatien, Schweiz

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für zwei Staaten in Kraft getreten.

25. April 2017
EU, Schweiz, Norwegen, Island

LugÜ II

Der Wortlaut der Anhänge I-IV (u.a. Änderung von innerstaatlichen Zuständigkeitsvorschriften i.S. von Art. 3, 4 LugÜ II, Art. 39 LugÜ II betreffend zuständige Behörden oder Gerichte, Art. 43, 44 LugÜ

29. November 2016
Ukraine

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren wird für die Ukraine nach Maßgabe einer Erklärung am 2.12.2016 in Kraft treten.
Quelle

28. Juni 2016
Schweiz

Bürgerrechtsgesetz tritt 2018 in Kraft

Nach einem Beschluss des Bundesrats vom 17.6.2016 tritt in der Schweiz am 1.1.2018 das 2014 verabschiedete Bürgerrechtsgesetz in Kraft, dessen Zielrichtung es ist, nur gut integrierten Ausländern die Einbürgerung zu