Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. Februar 2026
Niederlande, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Königreich der Niederlande hat m.W.v. 28.1.2026 seinen Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt

27. August 2024
Griechenland

Haager Apostille-Übereinkommen

Griechenland hat am 25.6.2024 seinen Einspruch gegen den Beitritt der Philippinen zum HApostilleÜ nach dessen Art. 12 Abs. 2 zurückgezogen.

29. März 2023
Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Senegal 23.3.2023 in Kraft getreten, nach Einspruch Deutschlands gemäß Art. 12 Ab.s 2 HApostilleÜ jedoch

26. Juli 2022
Pakistan, Senegal

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1968 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Pakistan am 9.3.2023 und für Senegal am 23.3.2023 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland

27. April 2022
Niger, Deutschland, Griechenland, Niederlande

HAdoptÜ

Das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption vom 29.5.1993 ist, wie bereits gemeldet, für Niger am 1.9.2021 in Kraft getreten

26. Juni 2020
Senegal, Cabo Verde, Türkei, Mexiko

HAdoptÜ

Zum Haager Übereinkommen vom 29.5.1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption erfolgten im Juni 2020 von zahlreichen Staaten aktuelle Angaben betreffend Behördenzuständigkeiten.

26. April 2019
Griechenland

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 (betreffend Gutachten des EGMR) zur EMRK wird für Griechenland am 1.8.2019 in Kraft treten; für Deutschland ist es noch nicht in Kraft.
Quelle: (SEV Nr 214)