Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

Produktseite

Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

Übersicht

Verschiedene Rezensionen zum Werk

Hier

Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

25. April 2024
Vereinigtes Königreich

Irrtümlich beantragte Scheidungsanordnung

Die Family Division des High Court of England and Wales hat es in einer Entscheidung vom 10.4.2024 abgelehnt, eine finale Scheidungsanordnung aufzuheben, die ergangen war, nachdem die mit Verfahrensvollmacht ausgestattete

25. April 2024
Belgien

Sitzungsreduzierung wegen Personalmangels

Das frankophone Familiengericht (tribunal de première instance francophone) in Brüssel reduziert von 2.4. bis 30.6.2024 die Anzahl seiner wöchentlichen Sitzungen von 42 auf 21. 

25. April 2024
Uganda

Neuorganisation des Registerwesens

Mit dem im April verabschiedeten URSB Amendment Act, 2024, wurde die Zuständigkeit für die Registrierung von Zivilehen vom Uganda Registration Services Bureau (URSB) auf die National Identification and Registration Authority

25. April 2024
Philippinen

Pilotprojekt für mobiles Zivilregistersystem

Die Philippine Statistics Authority (PSA) führt in der Stadt Candon (Provinz Ilocos Sur) ein Pilotprojekt für eine neue technische Aufsetzung des mobilen Zivilregistersystems („Mobile Civil Registry System“) durch.

22. März 2024
Marokko

Keine Autorisierung durch den Vater mehr nötig

Nach einem im März 2024 ergangenen Rundschreiben des Innenministeriums können Mütter bei den marokkanischen Konsulaten im Ausland nun für ihre minderjährigen Kinder eigenständig Pässe beantragen. 

22. März 2024
Indien/Andhra Pradesh

Nur noch Geburtsurkunden als Geburtsnachweis

Auf Anweisung der indischen Zentralregierung hat die Regierung des indischen Unionsstaats Andhra Pradesh mit sofortiger Wirkung Geburtsurkunden als Geburtsnachweis für alle Personen, die nach dem 1.10.2023 geboren wurden, zur Pflicht

22. März 2024
São Tomé und Príncipe

Übk. über Rechtsstellung der Staatenlosen

Das UN-Übk. v. 28.9.1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen wird nach seinem Art. 39 Abs. 2 für São Tomé und Príncipe am 14.4.2024 in Kraft treten.

Quelle: BGBl. 2024 II