Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

20. Februar 2014
14. April 2014

Fakultativprotokoll zur KRK tritt in Kraft

Costa Rica hat am 14.1.2014 als 10. Staat seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zum New Yorker UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren hinterlegt.

20. Februar 2014
USA/Virginia, Kentucky

Urteile zu gleichgeschlechtlichen Ehen

Eine Bundesrichterin, U.S. District Judge Arenda L. Wright Allen, hat am 14.2.2014 entschieden, dass das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen im Bundesstaat Virginia gegen die Bundesverfassung verstößt.

17. Mai 2013
Niederlande, Albanien

Haager Übereinkommen über Unterhaltspflichten

Das Haager Übereinkommen vom 2.10.1973 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht ist für die Niederlande, karibischer Teil (Bonaire, Saba, St. Eustatius), Curaçao und Sint Maarten (niederländischer Teil) am 10.10.2010 nach

16. Januar 2013
Albanien

Haager Unterhaltsübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 2.10. 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen ist nach seinem Art. 35 Abs. 2 am 1.12. 2012 für Albanien in Kraft getreten.
Quelle: BGBl

17. Oktober 2012
Albanien, Norwegen, EU

Haager Unterhaltsübereinkommen vom 23.11.2007

Das Haager Übereinkommen vom 23.11. 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird nach Hinterlegung der erforderlichen zweiten Ratifikationsurkunde durch Albanien am 1.1.2013 in Kraft

16. August 2012
USA/Virginia

Ablehnung von Adoptionskandidaten

In Virginia ist am 1.7. 2012 ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem private Adoptions- und Pflegeelternagenturen Kandidaten für eine Adoption oder Pflegeelternschaft aufgrund moralischer oder religiöser Überzeugungen ablehnen dürfen.