Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

16. September 2025
Litauen, Bangladesch

Haager Apostille-Übereinkommen

Litauen hat am 27.1.2025 Einspruch nach Art. 12 Abs. 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation gegen den Beitritt von Bangladesch zum 30.3.2025 eingelegt

25. April 2024
El Salvador. Dominikanische Republik

HZÜ

Das HZÜ wird für El Salvador und die Dominikanische Republik am 1.10.2024 in Kraft treten, sofern die bisherigen Vertragsstaaten keinen Einspruch binnen sechs Monaten gegen die Beitritte am 21.3.2024 gemäß

25. April 2024
Dominikanische Republik

HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für die Dominikanische Republik am 23.3.2025 in Kraft treten.

30. Januar 2023
Litauen

Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 zur KRK

Das Fakultativprotokoll vom 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für Litauen am 3.1.2023 in Kraft getreten.

27. Mai 2020
Republik Moldau, China (Macau), Israel, Dominikanische Republik, Bolivien, Frankreich, Costa Rica

Apostille-Übereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

25. März 2013
Litauen

Fakultativprotokoll über Beilegung von Streitigkeiten

Das Fakultativprotokoll vom 24.4.1963 über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen vom 24.4.1963 über konsularische Beziehungen gilt für Litauen seit dem 26.12.2012.
Quelle: BGBl. 2013 II 271