Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. Mai 2017
Andorra

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen (HZÜ) wird für Andorra am 1.12.2017 in Kraft treten.

15. Dezember 2015
Andorra, Belgien, Dänemark, Irland, Monaco, Mongolei

Fakultativ-Protokoll zur KRK

Das Fakultativ-Protokoll vom 19.12.2011 zum UN-Übereinkommen vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren ist für vier Staaten verbindlich geworden und tritt für zwei weitere Staaten in Kraft.

27. Juli 2015
Andorra

Haager Konferenz für IPR

Die Satzung der Haager Konferenz für IPR ist für Andorra am 11.6.2015 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl. 2015 II 1010 und

25. November 2014
Volksrepublik China

Erläuterung zum Namensrecht verabschiedet

Nach einem Bericht der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua hat der Nationale Volkskongress am 1.11.2014 eine gesetzesinterpretierende Erläuterung zum Namensrecht verabschiedet.

21. November 2013
Gratulation

Bergmann-Autor zum Chairman gewählt

Privatdozent Dr. Knut Benjamin Pißler, Ko-Autor des Länderberichts Volksrepublik China im Bergmann, ist am 20.9.2013 zum Chairman of the Board der European China Law Studies Association (ECLS) gewählt worden.
 

19. Juni 2013
Veranstaltung des MPI für ausländisches und internationales Privatrecht

Symposium "IPR in China und Europa"

Am 7. und 8.6. 2013 veranstaltete das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg ein englischsprachiges Symposium über „IPR in China und Europa“.

15. Januar 2013
Volksrepublik China

Besuchszwang

In China ist Ende des Jahres ein Gesetz in Kraft getreten, das Kinder und Verwandte älterer Bürger dazu verpflichtet, diese „häufig“ zu besuchen. Dies soll ggf. auch gerichtlich durchsetzbar sein