Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

23. April 2026
Kosovo

Beantragung kosovarischer Personaldokumente

Kosovarische Staatsangehörige, die nicht über kosovarische Personaldokumente verfügen, können solche Dokumente seit dem 26.3.2026 innerhalb einer bis zum 16.6.2026 laufenden Frist aufgrund serbischer Dokumente beantragen. 

16. Dezember 2024
Kirgisistan, Deutschland, Israel, Kosovo

Haager Apostille-Übereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist nach dem Rückzug des deutschen Einspruchs gemäß Art. 12 Abs. 2 HApostilleÜ gegen den Beitritt von

23. Juli 2024
Albanien

HUP

Das Haager Protokoll vom 23.11.2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wird für Albanien am 1.10.2024 in Kraft treten.

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

29. November 2017
Kosovo

Apostille-Übereinkommen

Deutschland hat am 26.9.2017 seinen Einspruch gegen den Beitritt Kosovos zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation (BGBl. 2016 II 1008) erneuert und eine

24. Februar 2017
Albanien

Apostille-Übereinkommen

Deutschland hat seinen Einspruch gegen den Beitritt Albaniens zum Apostille-Übereinkommen zurückgezogen.

27. September 2016
Kosovo, Marokko

Apostilleübereinkommen

Das Haager Übereinkommen vom 5.12.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Apostilleübereinkommen) tritt im Verhältnis Deutschlands zum Kosovo und zu Marokko nicht in Kraft, da Deutschland jeweils einen