Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

24. April 2025
Estland

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll v. 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum UN-Übereinkommen v. 20.11.1989 über die Rechte des Kindes wird für Estland nach Maßgabe einer Erklärung nach Art. 12 Abs. 1 des Fakultativprotokolls

25. April 2024
El Salvador. Dominikanische Republik

HZÜ

Das HZÜ wird für El Salvador und die Dominikanische Republik am 1.10.2024 in Kraft treten, sofern die bisherigen Vertragsstaaten keinen Einspruch binnen sechs Monaten gegen die Beitritte am 21.3.2024 gemäß

25. April 2024
Dominikanische Republik

HÜUnt

Das Haager Übereinkommen vom 23.11.2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen wird für die Dominikanische Republik am 23.3.2025 in Kraft treten.

27. Mai 2020
Republik Moldau, China (Macau), Israel, Dominikanische Republik, Bolivien, Frankreich, Costa Rica

Apostille-Übereinkommen

Zum Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation erfolgten mit Erklärungen v 15.5.2020 Behördenangaben zu den Zuständigkeiten samt konkreten Kontaktdaten nach Art 6 HApostilleÜbk.

26. Juni 2019
Estland

Haager Übereinkommen

Estland hat am 30.4.2019 Erklärungen betreffend einige Haager Übereinkommen und deren territoriale Anwendbarkeit in Bezug auf die Autonome Republik Krim und Sewastopol sowie die Erklärungen der Ukraine und der Russischen

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

25. März 2013
Estland, Griechenland, Lettland, Monaco, Polen

Europäisches Übereinkommen über Verfahren vor dem EGMR

Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte teilnehmenden Personen ist für Estland am 1.3.2012, Griechenland am 1.4.2005, Lettland am 1.9.2006, Monaco am