Das Standardwerk zum ausländischen Familienrecht

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Übersicht über den Stand aller Länderberichte im Gesamtwerk

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Verschiedene Rezensionen zum Werk

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Das Fachportal »IEK Aktuell« enthält aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Thema ausländisches Familienrecht.

26. Februar 2019
San Marino

Fakultativprotokoll zur KRK

Das Fakultativprotokoll v. 19.12.2011 betreffend ein Mitteilungsverfahren zum UN-Übereinkommen v. 20.11.1989 über die Rechte des Kindes ist für San Marino am 26.12.2018 in Kraft getreten.
Quelle: BGBl 2019 II 62

17. Dezember 2018
Italien

Verschärfungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Art. 14 des Dekretgesetzes Nr. 113 vom 4.10.2018 (umgangssprachlich „decreto sicurezza“ genannt), das mittlerweile aufgrund eines entsprechenden Umwandlungsgesetzes (Gesetz Nr. 132 vom 1.12.2018) dauerhaft Gesetz geworden ist, bringt diverse Änderungen

24. April 2018
Albanien, Armenien, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, San Marino, Slowenien, Ukraine

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK wird mit seiner 10. Ratifikation vom 12.4.2018 durch Frankreich am 1.8.2018 für eine Reihe von Staaten in Kraft treten.

28. März 2018
Italien

Bestimmung zum Staatsbürgereid verfassungswidrig

Der italienische Verfassungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 8.11.2017 (Sentenza Nr. 258) entschieden, dass Art. 10 des Gesetzes Nr. 91 vom 5.2. 1992 in Bezug auf Behinderte diskriminierend und verfassungswidrig

24. Mai 2017
Italien

Änderung der Rechtsprechung zum Scheidungsunterhalt

Mit dem von Kommentatoren als „revolutionär“ bezeichneten Urteil Nr. 11504, veröffentlicht am 10.5.2017, hat die erste zivilrechtliche Abteilung des Kassationshofs ihre bisherige Rechtsprechung zum Scheidungsunterhaltsrecht geändert.
 

30. Januar 2017
Italien

Namensrechtsurteil nun im Volltext veröffentlicht

Zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 8.11.2016, mit dem der Gerichtshof die automatische Zuteilung des Nachnamens des Vaters an das legitime Kind bei entgegenstehendem Elternwillen für verfassungswidrig erklärt hat, liegt nunmehr